Konditionen
Die Kosten unseres Angebots ergeben sich nach dem getätigten Zeitaufwand und werden bei Vorliegen einer Anordnung (s. Formular zum Herunterladen) von der Grundversicherung übernommen.
Unser Therapieangebot ist auf Selbstzahler:in und PatientInnen mit Anordnung beschränkt.
Die Anordnung können Ärzte mit folgenden Fachtiteln ausstellen:
- Allgemeine Innere Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Psychosomatische und psychosoziale Medizin (SAPPM)
Sollte keine Anordnung vorliegen, können Sie unser psychotherapeutisches Angebot auch als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen.
Nach einer ersten Anordnung können bis zu 15 Sitzungen psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden.
Bis zu 15 weitere Sitzungen können nach einem Informationsaustausch zwischen der anordnenden Ärzt:in und den therapierenden Psychotherapeut:innen durch die Ärzt:in angeordnet werden.
Länger dauernde Therapien bedürfen nach der 30. Sitzung einer externen Fallbeurteilung durch eine Fachärzt:in für Psychiatrie.
Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis zu 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) wird der volle Tarif in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.